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   OLG Köln, 29.01.2004 - 7 U 109/03   

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https://dejure.org/2004,15894
OLG Köln, 29.01.2004 - 7 U 109/03 (https://dejure.org/2004,15894)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2004 - 7 U 109/03 (https://dejure.org/2004,15894)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 7 U 109/03 (https://dejure.org/2004,15894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Vertrages in Form eines Ausstellungsvertrages; Anwendbarkeit der für die Rechtsfiguren der Duldungs- und Anscheinsvollmacht entwickelten Grundsätze gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Leistungsansprüche eines zeitgenössischen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vertretungsbefugnis des Direktors eines städtischen Museums Abschluss eines Ausstellungsvertrages mit einem bildenden Künstler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2004 - 7 U 109/03
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, dass dies nur in Betracht kommt, wenn die Nichtigkeitsfolge für den anderen Vertragsteil schlechthin untragbar ist (BGH NJW 2001, 2626 m.w.N.), was hier vom Kläger weder dargelegt noch sonst erkennbar ist.

    Soweit wegen des Formmangels Ansprüche aus Verschulden bei Vertragschluss in Betracht kommen könnten (vgl. dazu BGH NJW 2001, 2626; 1995, 3389; 1985, 1778), ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Kläger solche Ansprüche auf Vertrauensschadensersatz vorliegend gerade nicht geltend macht.

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass dem Streithelfer auch bei seinem Handeln für die Gemeinde im privatrechtlichen Bereich des Ausstellungsvertrages dem Kläger gegenüber die Amtspflicht oblag, die Bestimmungen der Gemeindeordnung einzuhalten, und er im Rahmen der sich anbahnenden Vertragsbeziehung verpflichtet war, sich auch in bezug auf den Kläger darüber zu vergewissern, ob er den Vertrag formlos schließen konnte oder ob er die Förmlichkeiten des § 64 GO NW zu beachten hatte, kommt danach zwar grundsätzlich eine persönliche Haftung des Streithelfers nach § 839 BGB in Betracht, die allerdings nicht nach Artikel 34 Satz 1 GG auf die Gemeinde überzuleiten ist, weil es sich nicht um eine hoheitliche Tätigkeit handelte (BGH NJW 2001, 2626).

  • BGH, 06.07.1995 - III ZR 176/94

    Berufung einer Gemeinde auf Vertretungsmangel wegen Verletzung von

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2004 - 7 U 109/03
    Wenn daher die Vertretungsmacht von Gesetzes wegen an die Beachtung gewisser Förmlichkeiten gebunden ist, so können nicht die Regeln der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht einer Verpflichtungserklärung, bei der diese Förmlichkeiten missachtet worden sind, trotzdem bindende Wirkung zulegen (BGH NJW 1995, 3389).

    Soweit wegen des Formmangels Ansprüche aus Verschulden bei Vertragschluss in Betracht kommen könnten (vgl. dazu BGH NJW 2001, 2626; 1995, 3389; 1985, 1778), ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Kläger solche Ansprüche auf Vertrauensschadensersatz vorliegend gerade nicht geltend macht.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung NJW 1995, 3389 ausgeführt, dass bei Ausstellungsverträgen wie hier der Künstler billigerweise nicht erwarten kann, dass die Gemeinde in jedem Falle auf ein Kündigungsrecht - auch auf ein solches aus wichtigem Grunde - verzichten bzw. bei jedem in ihrer Sphäre liegenden Scheitern der Ausstellung das volle Haftungsrisiko übernehmen will.

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2004 - 7 U 109/03
    Soweit wegen des Formmangels Ansprüche aus Verschulden bei Vertragschluss in Betracht kommen könnten (vgl. dazu BGH NJW 2001, 2626; 1995, 3389; 1985, 1778), ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Kläger solche Ansprüche auf Vertrauensschadensersatz vorliegend gerade nicht geltend macht.
  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12

    Erwerb eines Portraitgemäldes durch eine Gemeinde

    Beispiele, in denen ein laufendes Geschäft verneint wurde, sind: Abschluss eines Architektenvertrages mit Honorar von 400.000 DM (OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 1425; Ausübung eines Vorkaufsrecht bei kleinerer Gemeinde (Hess VGH NVwZ 1983, 556); Abschluss eines Ausstellungsvertrages (OLG Köln, Urteil vom 29.1.2004, 7 U 109/03 - zitiert nach juris); für Ausstellungsvertrag über (Sonder-) Ausstellung in städtischer Galerie offengelassen bei BGH NJW 1995, 3389).
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